Zur AusschreibungssucheDie Autobahn GmbH des Bundes - NL West
A 66 Rampe Frankfurt Wiesbaden Rückschnitt 262-26- 1010
Bekanntmachung03. November 2026
Einreichungsfrist20. November 2026Noch 17 Tage · 20.11.2026, 10:00 Uhr
- Verfahren
- Offenes Verfahren. Du reichst ein Angebot ein.
- Präqualifikation
- Nicht verlangt
- Begehung
- Nicht verlangt
- Zuschlag
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis
- Ausführung
- Beginn der Ausführung 12 Werktage nach Zuschlagserteilung; Ende 31.03.2027
Weitere Angaben stehen in den Vergabeunterlagen.
Die Bekanntmachung ist öffentlich. Alle Gewerke prüft, ob sie zu deinem Betrieb passt.
Zusammenfassung
Aufgabe ist die Baumfällung auf ca. 21.000 m² Fläche. Darin enthalten ist Gehölzrückschnitt.
Leistungsumfang
Art der Leistung:A 66 Rampe Frankfurt Wiesbaden Rückschnitt. Umfang der Leistung:ca. 21.000 m² Baumfällung inklusive Gehölzrückschnitt und Rodung der Wurzelstöcke.
Ausführungsdetails
- Vergabeverfahren
- Offenes Verfahren
Du reichst ein Angebot ein.
- Ausführungsort
- 65203 Wiesbaden Biebrich
- Ausführungszeitraum
- Beginn der Ausführung 12 Werktage nach Zuschlagserteilung; Ende 31.03.2027
- Auftraggeber-Typ
- Bundesbehörde
- Präqualifikation
- Nicht verlangt
Die Bekanntmachung verlangt eine Präqualifikation nicht.
- Begehung / Ortsbesichtigung
- Nicht verlangt
Die Bekanntmachung verlangt eine Begehung oder Ortsbesichtigung nicht.
Weitere Details
- Geschätztes Auftragsvolumen
- In der Bekanntmachung nicht angegeben
Das geschätzte Auftragsvolumen steht in der Bekanntmachung nicht. Steht oft in den Vergabeunterlagen.
- Zuschlagskriterium
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West
- Einreichungsfrist
- 20. November 2026 Noch 17 Tage · 20.11.2026, 10:00 Uhr
- Veröffentlicht
- 03. November 2026
Begriffe für den ersten Auftrag
- Eignung
- Ob dein Betrieb die Nachweise hat, die der Auftraggeber verlangt — Umsatz, Personal, Referenzen, Versicherung.
- Präqualifikation
- Eine PQ-VOB-Nummer ersetzt die meisten Einzelnachweise. „Verlangt“ heißt: ohne die Nummer oder die Einzelbelege wirst du ausgeschlossen.
- Vergabeart
- Wer ein Angebot abgeben darf. Öffentlich heißt: jeder geeignete Betrieb. Beschränkt heißt: nur wer aufgefordert wurde.
- Unterlagen und Abgabe
- Die Bekanntmachung ist nicht das Leistungsverzeichnis. Unterlagen holst du auf der Vergabeplattform, das Angebot gibst du dort ab.