Welches Verfahren gilt bei diesem Auftragswert?

Auftragswert, Auftraggeber und Gewerk — und du weißt, welches Verfahren zulässig ist, ob der Auftrag veröffentlicht wird und wo er dann steht.

Kostenlos, ohne Anmeldung. Stand der Wertgrenzen: 28. Juli 2026.

EU Bau
5.404.000 €
Schwellenwert, netto
Bund Direktauftrag
50.000 €
§ 55 Abs. 2 BHO
Bayern Direktauftrag Bau
250.000 €
Art. 20 BayWiVG
Bayern freihändig Bau
1.000.000 €
Befristet bis 31. Dezember 2029

Dein Auftrag

Ohne Umsatzsteuer. Punkt als Tausendertrennzeichen ist in Ordnung.

Wie die Wertgrenzen zusammenhängen

Über allem steht der EU-Schwellenwert. Für Bauaufträge liegt er seit dem 1. Januar 2026 bei 5.404.000 € netto — darüber wird europaweit in TED ausgeschrieben, und zwar unabhängig davon, ob Bund, Freistaat, Gemeinde oder Stadtwerk vergibt. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt er bei 216.000 €, bei Sektorenauftraggebern bei 432.000 €.

Darunter beginnt das nationale Vergaberecht — und dort trennen sich die Wege. Der Bund vergibt Aufträge bis 50.000 € direkt (§ 55 Abs. 2 BHO) und arbeitet darüber mit den Wertgrenzen der VOB/A. In Bayern gelten seit dem 1. Januar 2025 die deutlich höheren Grenzen aus Art. 20 BayWiVG: 250.000 € Direktauftrag für Bauleistungen, 1.000.000 € für die freihändige Vergabe — einheitlich für staatliche und kommunale Auftraggeber, befristet bis zum 31. Dezember 2029.

Jede Wertgrenze ist eine Obergrenze für das, was der Auftraggeber darf — keine Vorhersage. Er darf jederzeit offener vergeben, als er müsste, und viele tun das auch. Wer beide Zahlenreihen verwechselt, schätzt die Verfahrensart falsch ein. Genau dafür fragt dieses Werkzeug nach dem Auftraggeber und nicht nur nach dem Wert. Die Tabellen zum Nachschlagen stehen unter Schwellenwerte . Ausführlich nachlesen kannst du das in Schwellenwerte 2026 , Direktauftrag 50.000 Euro und Unterschwellenvergabe in Bayern .

Wo die Zahlen herkommen

Stand: 28. Juli 2026. Jede Zahl im Ergebnis nennt ihre Norm.

Häufige Fragen