Muss das überhaupt
ausgeschrieben werden?
Auftragswert, Auftraggeber und Gewerk — und du weißt, welches Verfahren zulässig ist, ob der Auftrag veröffentlicht wird und wo er dann steht.
Kostenlos, ohne Anmeldung. Stand der Wertgrenzen: 28. Juli 2026.
Auftragswert eingeben
Wie die Wertgrenzen zusammenhängen
Über allem steht der EU-Schwellenwert. Für Bauaufträge liegt er seit dem 1. Januar 2026 bei 5.404.000 € netto — darüber wird europaweit in TED ausgeschrieben, und zwar unabhängig davon, ob Bund, Freistaat, Gemeinde oder Stadtwerk vergibt. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt er bei 216.000 €, bei Sektorenauftraggebern bei 432.000 €.
Darunter beginnt das nationale Vergaberecht — und dort trennen sich die Wege. Der Bund vergibt Aufträge bis 50.000 Euro direkt (§ 55 Abs. 2 BHO) und arbeitet darüber mit den Wertgrenzen der VOB/A. In Bayern gelten seit dem 1. Januar 2025 die deutlich höheren Grenzen aus Art. 20 BayWiVG: 250.000 Euro Direktauftrag für Bauleistungen, eine Million für die freihändige Vergabe — einheitlich für staatliche und kommunale Auftraggeber, befristet bis zum 31. Dezember 2029.
Wer beide Zahlenreihen verwechselt, schätzt die Verfahrensart falsch ein. Genau dafür fragt dieses Werkzeug nach dem Auftraggeber und nicht nur nach dem Wert. Ausführlich nachlesen kannst du das in Schwellenwerte 2026 , Direktauftrag 50.000 Euro und Unterschwellenvergabe in Bayern .
Wo die Zahlen herkommen
Stand: 28. Juli 2026. Jede Zahl im Ergebnis nennt ihre Norm.
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 — Schwellenwerte 2026-2027, klassische Auftraggeber — Amtsblatt der Europäischen Union
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2150 — Schwellenwerte 2026-2027, Sektorenauftraggeber — Amtsblatt der Europäischen Union
- § 106 GWB — Schwellenwerte — gesetze-im-internet.de
- § 55 Bundeshaushaltsordnung — Öffentliche Aufträge — gesetze-im-internet.de
- § 97a GWB — Vergabe nach Losen, Gesamtvergabe — gesetze-im-internet.de
- Art. 20 BayWiVG — Unterschwellenvergabe — gesetze-bayern.de
- Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) — gesetze-bayern.de
- Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBek) — gesetze-bayern.de