, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – TNW_Arch_Landkreis Donau-Ries_Generalsanierung der Abt-Ulrich-Schule in Kaisheim
Leistungsumfang
Die Abt-Ulrich-Schule in 86687 Kaisheim, Schulstr. 6 befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Donau-Ries. Es handelt sich um eine Sonderpädagogisches Förderzentrum für die Jahrgangsstufen 1-9. Die Schule stammt im Wesentlichen aus den 1970er Jahren. Im Gebäude gibt es diverse Probleme wie Undichtigkeiten, mangelnde Energieeffizienz, keine Barrierefreiheit, Brandschutz usw. Daher sollen einige Gebäudeteile saniert werden. Andere Gebäudeteile sind bereits saniert bzw. sind baulich noch in gutem Zustand. Gemäß Beschluss der Kreisgremien sollen die Unterrichts- und Verwaltungsräume unter weitgehender Beibehaltung der Raumzuschnitte baulich saniert werden. Optional soll im Zuge der Vorplanung einer Variante mit einer Erweiterung um bis zu 200 m² Hauptnutzfläche untersucht werden. Folgende Baumaßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt: - 1999: Neubau Bauteil E - 2009-2010: Energetische Sanierung Bauteil C - 2019-2020: Dachsanierung Bauteil A Aufgabenstellung: Die zweigeschossigen Gebäudeteile A, B und D stammen aus den 70er Jahren und sind sanierungsbedürftig. Der Sanierungsumgriff entspricht den rot umrandeten Gebäudeteilen im Luftbild. Der tieferliegende Pausenhof ist ebenfalls Bestandteil der Sanierung. Die zu sanierenden Gebäudeteile sind zweigeschossig mit Keller- und Erdgeschoss. Insgesamt sollen ca. 2.000 m² Hauptnutzfläche saniert werden. Am Bauteil A wurde das Dach einschl. des höher liegenden Teils über der Aula sowie die aufgehende Wand zwischen den Dächern bereits saniert. Dieses Dach ist bei einer Sanierung unverändert zu erhalten. Alle Gebäudeteile bleiben im Wesentlichen in der Nutzung sowie im Grundriss gleich und somit statisch unverändert. Es besteht Interesse an einer Erweiterung mit bis 200 m² Hauptnutzfläche. Diese Erweiterung könnte beispielsweise als Aufstockung (der Bauteile B und/oder D) oder durch einen Anbau entlang der Schulstraße (mit Anschluss an Gebäude A oder D) errichtet werden. Im Zuge der Vorplanung sind Erweiterungsmöglichkeiten zu prüfen und als Varianten zu planen. Je nach Entscheidung der Kreisgremien wird die Erweiterung auch in den folgenden Leistungsphasen zu bearbeiten sein oder nicht. Die Barrierefreiheit ist im Bestand nicht gegeben und ist planerisch zu beachten. Die Eingänge sind ebenfalls nicht barrierefrei. Ein Aufzugschacht im Bauteil A ist vorhanden. Gegenstand dieser Beauftragung ist auch die Planung der erforderlichen Aufzugsanlagen (KG 460). Die Schule ist an ein Fernwärmenetz angeschlossen. Eine Änderung ist hier nicht geplant. Die Anforderungen des GEG bzw. evtl. nachfolgender Gesetze sind einzuhalten. Falls wirtschaftlich werden für die energetische Sanierung auch Förderprogramme des Bundes in Anspruch genommen. Die Belange der Schule und das pädagogische Konzept sind bei der Planung zu berücksichtigen. Dazu sind in allen Leistungsphasen ständige Abstimmungen mit der Schulleitung und dem Bauherrn notwendig. Die Bauarbeiten könnten in einem oder in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden. Während der Bauzeit ist eine Auslagerung der Unterrichtsräume in Provisorien unumgänglich, die Größe der Provisorien ist abhängig von der Anzahl der Bauabschnitte. Auch diese Provisorien sind Auftragsgegenstand. Die Bauteile C und E bleiben jedoch während der Bauphase in Betrieb. Etwaige Provisorien hierfür sind jedoch auch Auftragsgegenstand. Auch für die Provisorien sind hinsichtlich Standort und Größe Varianten zu planen und die Entscheidung vorzubereiten. Eine Kostenschätzung für die Maßnahme liegt derzeit nicht vor. Ein überschlägiger Haushaltsansatz von 11 Mio. EUR ist für die Sanierung eingeplant. Zeitlicher Ablauf: Planungsbeginn ist unmittelbar nach der Auftragsvergabe (voraussichtlich Februar 2027). Der Baubeginn ist für Mitte 2028 geplant. Die Fertigstellung ist je nach Anzahl der Bauabschnitte und Umfang der Maßnahme noch festzulegen. Vertragsgegenstand Objektplanung: Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Beauftragung von Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung und Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 in den Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen "Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist" und "Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung (insb. Angaben nach § 11 Abs. 2 BauVorlV über die Grundleistungen des Erstellens des Nachweises für den vorbeugenden Brandschutz i.S.d. § 11 Abs. 1 BauVorlV nach Nr. 4.1 ZVB hinaus)"
Ausführungsdetails
- Vergabeverfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Ausführungszeitraum
- Planungsstart unmittelbar nach Auftragserteilung (voraussichtlich Feb 2027); Baubeginn Mitte 2028; Fertigstellung je nach Bauabschnitten noch festzulegen.
- Auftraggeber-Typ
- Landkreis
- Präqualifikation
- —
- Begehung / Ortsbesichtigung
- —
Weitere Details
- Geschätztes Auftragsvolumen
- Nach Anmeldung sichtbar
- Zuschlagskriterium
- —
- Lose
- 1 Los
- Auftraggeber
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- Einreichungsfrist
- 13. Oktober 2026 Noch 29 Tage
- Veröffentlicht
- 13. September 2026
Losbeschreibung
- Objektplanung und Gebäude- und Innenräume (Leistungsphasen 1-9)
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