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Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.

Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030

Frist abgelaufenÖffentliche AusschreibungFacility Management
Einreichungsfrist:10. Juli 2026Abgelaufen

Zusammenfassung

Es wird eine sichere Beförderung für geistig und körperlich schwerst mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg ausgeschrieben. Es werden geeignete Kraftfahrzeuge benötigt, die auf die Bedürfnisse der Teilnehmer abgestimmt sind. Der Auftrag umfasst regelmäßige Fahrten zu festgelegten Zeiten, inklusive Mittags- und Nachmittagsfahrten, sowie die Erstellung von Tourenplänen basierend auf der Anzahl der Schüler.

KI-generierte Zusammenfassung. Vollständige Beschreibung siehe unten.

KI-Analyse: niedrige Zuverlässigkeit — bitte im Quelldokument prüfen

Leistungsumfang

Dies ist eine unverbindliche Darstellung der eForms- formatierten Bekanntmachung. Die Darstellung 1 Beschaffer beruht auf der 1.1 Beschaffer verwendeten Offizielle Bezeichnung: Förderkreis für Heilpädagogik und eForms-Version Sozialtherapie in Augsburg e.V. eforms-de-2.1 Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliches Unternehmen Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Bildung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 Beschreibung: Der Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V. als Träger der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg vergibt als Auftraggeber die Schülerbeförderung von geistig- und körperlich schwerst mehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen der Rudolf Steiner Schule Augsburg. Befristet vom 01.09.2026 mit Schulbeginn am 15.09.2026 bis Ende des Schuljahres 2029/2030, 26.07.2030. Angebot erfolgt elektronisch in deutscher Sprache. Zuschlag erfolgt nach den Kriterien: Bruttopreis für Gesamtbestetztkilometer 65% Fahrzeugqualität 15% Organisation 20% Abgabe des Angebots elektronisch in Textform bis 10.07.2026, 23:59 Uhr bei www.deutsche-evergabe.de Fragen bis 06.07.2026, 14:00 Uhr per E-Mail an evergabe/url Submission 17.07.2026, 11:00 Uhr Bindefrist bis 17.08.2026, 24:00 Uhr Kennung des Verfahrens: 7c04e158-20f8-4a29- a7d2-8b465b222295 Interne Kennung: RSS01 Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) 2.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271) Land: Deutschland 2.1.3 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1.300.000 Euro 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bei Unterrichtsversäumnis eines Kindes oder Schülers wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen ist dessen Wohnort so lange nicht mehr anzufahren, bis von den Eltern des Kindes oder Schülers oder vom Auftraggeber dem Auftragnehmer mitgeteilt wird, dass der Teilnehmer ab dem kommenden Tag wieder zu befördern ist. Fährt das Beförderungsunternehmen trotz einer Krankmeldung des Teilnehmers durch die Einrichtung oder die Sorgeberechtigten den Wohnort an, wird für diese Anfahrt seitens des Auftraggebers keine Vergütung gewährt. Ist ein Beförderungsteilnehmer durch die Einrichtung oder die Sorgeberechtigten von der Beförderung abgemeldet oder ist er nicht spätestens 5 Minuten nach dem im Tourenplan ggf. unter Berücksichtigung vorab mitgeteilter Änderungen oder Verschiebungen des vereinbarten Abholzeitpunkt zur Abfahrt bereit, ist der Beförderungsunternehmer von der Beförderungspflicht dieses Beförderungsteilnehmers für diese Fahrt befreit und hat die restliche Tour unverzüglich fortzusetzen, um Verspätungen oder Fahrthöchstzeit-überschreitungen anderer Beförderungsteilnehmer zu vermeiden. Das Gleiche gilt, wenn der Beförderungsteilnehmer sich einer den vorstehenden Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Beförderung nachhaltig verweigert und dadurch die Weiterfahrt des Busses um mehr als 5 Minuten verzögert; hiervon sind die Einrichtung und die für den Beförderungsteilnehmer benannten Sorgeberechtigten unverzüglich zu benachrichtigen. Änderungen im Schulbetrieb (z.B. unterrichtsfreie Tage) werden dem Beförderungs-unternehmen von der Einrichtung unverzüglich mitgeteilt. Bei rechtzeitig vom Auftraggeber dem Auftragnehmer bekannt gegebenem Unterrichtsausfall entfällt die Beförderungspflicht. In den Fahrzeugen, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, gilt ein generelles Rauchverbot, auch während der Dauer der Leerfahrten. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf das Schulgelände. Während der Beförderungsfahrt ist laute Musik im Fahrzeug nicht gestattet. Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, bei Ausfällen von Fahrern/innen eine Ausfallregelung zu treffen und die Fahrten sicherzustellen. Das Konzept der Ersatzleistungen, wird vom Beförderungsunternehmen dargestellt und liegt dem Auftraggeber vor. Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Betrug oder Subventionsbetrug: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung terroristischer Vereinigungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Schwere Verfehlung: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Interessenkonflikt: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Rein nationale Ausschlussgründe: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Insolvenz: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001 Titel: Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 Beschreibung: Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, alle von der Einrichtung als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Kinder der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg und ggf. eingeteilte Begleitpersonen an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstagen mit Kraftfahrzeugen zu den ihrer jeweiligen Behinderung gerecht werdenden Bedingungen (dazu gehören ggf. auch Einzelbeförderungen) nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien zur und von der Einrichtung zu befördern. An- und Abfahrtsorte Rudolf-Steiner-Schule Augsburg Schäfflerbachstr. 26 86153 Augsburg jeweilige Wohnadressen der Beförderungsteilnehmer Ankunftszeit Einrichtung Rudolf Steiner Schule Augsburg: Schultäglich um 08:00 und um 08:15 Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache erfolgen zum Beginn eines jeden Schuljahres. Abfahrts- bzw. Einstiegszeit Einrichtung Montag bis Donnerstag: Bereitstellen der Busse um 12:45 Uhr (Mittagsfahrten) Abfahrt um 13:00 Uhr (Mittagsfahrten) Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE- Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 15:30 Uhr und Abfahrt um 15:45 Uhr (Nachmittagsfahrten) sowie bereitstellen Busse um 15:45 Uhr und Abfahrt um 16:00 Uhr (Nachmittagsfahrten). Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Freitag: Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE- Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 13:30 Uhr und Abfahrt um 13:45 Uhr (Mittagsfahrten) sowie bereitstellen der Busse um 13:45 und Abfahrt um 14:00 Uhr (Mittagsfahrten). Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Tourenpläne Die Tourenpläne sind vom Bieter zu erstellen. Ein Verzeichnis der Wohnadressen der derzeitigen Schüler liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Eine endgültige Listung kann erst zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 erfolgen, die Tourenpläne sind entsprechend anzupassen. Zu Beginn der Schuljahre in den Folgejahren und während der laufenden Schuljahre können sich Touren durch Zu- und Abgänge von Schülerinnen und Schülern verändern. Begleitpersonen und Dritte Falls das Beförderungsunternehmen oder dessen Fahrer/ innen der Auffassung sind, dass eine Begleitperson notwendig erscheint, hat das Unternehmen sich umgehend mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen und mit diesem die Gründe zu besprechen. Der Auftraggeber entscheidet in Abstimmung und aufgrund der erforderlichen Genehmigung

Ausführungsdetails

Vergabeverfahren
Offenes Verfahren
Ausführungsort
86153 Augsburg
Ausführungszeitraum
01.09.2026 bis 26.07.2030
Auftraggeber-Typ
Öffentliches Unternehmen
Präqualifikation
Nein
Begehung / Ortsbesichtigung
Nein

Weitere Details

Geschätztes Auftragsvolumen
Nach Anmeldung sichtbar
Zuschlagskriterium
Bruttopreis für Gesamtbestetztkilometer 65%, Fahrzeugqualität 15%, Organisation 20%
Lose
1 Los
Auftraggeber
Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
Einreichungsfrist
10. Juli 2026 Abgelaufen
Veröffentlicht
05. Juni 2026

Losbeschreibung

  • Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030