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Neubau IBF München (VE5300HI) - Bauleistung inkl. Planung

Status unbekanntÖffentliche AusschreibungOberbayern
Bekanntmachung24. Juni 2026
EinreichungsfristKeine Frist
Präqualifikation
Nicht verlangt
Begehung
Verlangt
Zuschlag
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis
Lose
1 Los
Ausführung
Der Ausführungszeitraum ist derzeit nicht bekannt.

Weitere Angaben stehen in den Vergabeunterlagen.

Zusammenfassung

Es wird der Neubau eines provisorischen Interimsbahnhofes auf dem südlichen Bahnhofsvorplatz in München ausgeschrieben. Der Auftrag umfasst die komplette technische Ausarbeitung sowie den schlüsselfertigen Bau des Interimsbahnhofes und die Abbruch- und Ausbauarbeiten in bestimmten Bereichen.

Leistungsumfang

Die Aufgabe besteht im schlüsselfertigen Bau eines Interimsbahnhofes. Hauptgewerke sind der Neubau, der Abbruch von bestehenden Gebäuden sowie technische Ausbauleistungen. Der Umfang umfasst sowohl den Bau des Bahnhofs als auch die Sanierung und Umbauarbeiten in angrenzenden Bauteilen.

Welches Verfahren gilt?

Ausführungsdetails

Vergabeverfahren
—

Ob du bieten kannst, steht nicht in der Bekanntmachung.

Ausführungsort
München
Ausführungszeitraum
Der Ausführungszeitraum ist derzeit nicht bekannt.
Auftraggeber-Typ
Bundesbehörde
Präqualifikation
Nicht verlangt

Die Bekanntmachung verlangt eine Präqualifikation nicht.

Begehung / Ortsbesichtigung
Verlangt

Die Bekanntmachung verlangt eine Begehung oder Ortsbesichtigung.

Weitere Details

Geschätztes Auftragsvolumen
In der Bekanntmachung nicht angegeben

Das geschätzte Auftragsvolumen steht in der Bekanntmachung nicht. Steht oft in den Vergabeunterlagen.

Zuschlagskriterium
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis
Lose
1 Los
Einreichungsfrist
—
Veröffentlicht
24. Juni 2026
Begriffe für den ersten Auftrag
Eignung
Ob dein Betrieb die Nachweise hat, die der Auftraggeber verlangt — Umsatz, Personal, Referenzen, Versicherung.
Präqualifikation
Eine PQ-VOB-Nummer ersetzt die meisten Einzelnachweise. „Verlangt“ heißt: ohne die Nummer oder die Einzelbelege wirst du ausgeschlossen.
Vergabeart
Wer ein Angebot abgeben darf. Öffentlich heißt: jeder geeignete Betrieb. Beschränkt heißt: nur wer aufgefordert wurde.
Unterlagen und Abgabe
Die Bekanntmachung ist nicht das Leistungsverzeichnis. Unterlagen holst du auf der Vergabeplattform, das Angebot gibst du dort ab.
Erste öffentliche Ausschreibung — der Ablauf

Losbeschreibung

Die Bekanntmachung nennt ein Los. Die Losbeschreibung steht in den Vergabeunterlagen.