2026003E02 Rahmenvereinbarung für Bagger- u. LKW-Leistungen an Gewässern, Lkr. Amberg-Sulzbach
- Verfahren
- Offenes Verfahren. Du reichst ein Angebot ein.
- Präqualifikation
- Nicht verlangt
- Begehung
- Nicht verlangt
- Zuschlag
- Zuschlagskriterien
- Ausführung
- Ausführungszeitraum siehe Leistungsbeschreibung
Weitere Angaben stehen in den Vergabeunterlagen.
Die Bekanntmachung ist öffentlich. Alle Gewerke prüft, ob sie zu deinem Betrieb passt.
Zusammenfassung
Gewässerunterhaltung umfasst Erdarbeiten. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für Bagger- und LKW Leistungen sowie Materiallieferungen an Gewässern im Landkreis Amberg-Sulzbach.
KI-Zusammenfassung · aus der Bekanntmachung
Leistungsumfang
Gewässerunterhaltung - Erdarbeiten, Rahmenvereinbarung für Bagger- und LKW Leistungen sowie Materiallieferungen an Gewässern im Landkreis Amberg-Sulzbach. Maßnahme: 2026003 Gewässerunterhaltung WWA Weiden 2026. Ausführungszeitraumsiehe Leistungsbeschreibung bis siehe Leistungsbeschreibung
Ausführungsdetails
- Vergabeverfahren
- Offenes Verfahren
Du reichst ein Angebot ein.
- Ausführungsort
- Gewässer im Landkreis Amberg-Sulzbach
- Ausführungszeitraum
- Ausführungszeitraum siehe Leistungsbeschreibung
- Auftraggeber-Typ
- Behörde
- Präqualifikation
- Nicht verlangt
Die Bekanntmachung verlangt eine Präqualifikation nicht.
- Begehung / Ortsbesichtigung
- Nicht verlangt
Die Bekanntmachung verlangt eine Begehung oder Ortsbesichtigung nicht.
Weitere Details
- Geschätztes Auftragsvolumen
- In der Bekanntmachung nicht angegeben
Das geschätzte Auftragsvolumen steht in der Bekanntmachung nicht. Steht oft in den Vergabeunterlagen.
- Zuschlagskriterium
- Zuschlagskriterien
- Auftraggeber
- Wasserwirtschaftsamt Weiden
- Einreichungsfrist
- 02. Dezember 2026 Noch 28 Tage · 02.12.2026, 10:00 Uhr
- Veröffentlicht
- 04. November 2026
Begriffe für den ersten Auftrag
- Eignung
- Ob dein Betrieb die Nachweise hat, die der Auftraggeber verlangt — Umsatz, Personal, Referenzen, Versicherung.
- Präqualifikation
- Eine PQ-VOB-Nummer ersetzt die meisten Einzelnachweise. „Verlangt“ heißt: ohne die Nummer oder die Einzelbelege wirst du ausgeschlossen.
- Vergabeart
- Wer ein Angebot abgeben darf. Öffentlich heißt: jeder geeignete Betrieb. Beschränkt heißt: nur wer aufgefordert wurde.
- Unterlagen und Abgabe
- Die Bekanntmachung ist nicht das Leistungsverzeichnis. Unterlagen holst du auf der Vergabeplattform, das Angebot gibst du dort ab.