Erweiterung der Trinkwasseraufbereitungsanlage in Eltersdorf - Verfahrenstechnischer Teil -Aktivkohlefiltration
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung (NÖ). Du reichst ein Angebot ein.
- Zuschlag
- Zuschlagskriterien
- Ausführung
- 03.05.2027 - 14.12.2027
Weitere Angaben stehen in den Vergabeunterlagen.
Die Bekanntmachung ist öffentlich. Alle Gewerke prüft, ob sie zu deinem Betrieb passt.
Zusammenfassung
Der Auftrag umfasst den verfahrenstechnischen Teil der Errichtung der neuen Aktivkohlefilteranlage (TM2) an der bestehenden Trinkwasseraufbereitungsanlage Eltersdorf. Hauptgewerke sind der verfahrenstechnische Teil der Aktivkohlefilteranlage (TM2) und die Vorab-Installation der Druckstoßsicherung (TM1) an geänderter Örtlichkeit im Wasserwerk.
Leistungsumfang
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (kurz: ZVE) beabsichtigt die Errichtung einer zusätzlichen Aufbereitungsstufe an der bestehenden Trinkwasseraufbereitungsanlage Eltersdorf. Die mit vorliegender Leistungsbeschreibung angefragten Leistungen umfassen den verfahrenstechnischen Teil der Errichtung der neuen Aktivkohlefilteranlage (TM2). Sobald die neuen Druckstoßbehälter in Betrieb sind, kann der alte DSB außer Betrieb genommen und die neue Aufbereitungsanlage (Teilmaßnahme 2 = „TM2“) errichtet werden.
Ausführungsdetails
Weitere Angaben stehen in den Vergabeunterlagen. In der Quelle nachsehen
- Vergabeverfahren
- Öffentliche Ausschreibung (NÖ)
Du reichst ein Angebot ein.
- Ausführungsort
- Brunnenstraße, 91058 Erlangen
- Ausführungszeitraum
- 03.05.2027 - 14.12.2027
- Auftraggeber-Typ
- Zweckverband
Weitere Details
- Zuschlagskriterium
- Zuschlagskriterien
- Einreichungsfrist
- 04. Dezember 2026 Noch 31 Tage · 04.12.2026, 10:00 Uhr
- Veröffentlicht
- 02. November 2026
Begriffe für den ersten Auftrag
- Eignung
- Ob dein Betrieb die Nachweise hat, die der Auftraggeber verlangt — Umsatz, Personal, Referenzen, Versicherung.
- Präqualifikation
- Eine PQ-VOB-Nummer ersetzt die meisten Einzelnachweise. „Verlangt“ heißt: ohne die Nummer oder die Einzelbelege wirst du ausgeschlossen.
- Vergabeart
- Wer ein Angebot abgeben darf. Öffentlich heißt: jeder geeignete Betrieb. Beschränkt heißt: nur wer aufgefordert wurde.
- Unterlagen und Abgabe
- Die Bekanntmachung ist nicht das Leistungsverzeichnis. Unterlagen holst du auf der Vergabeplattform, das Angebot gibst du dort ab.