Zurück zur SucheStadt Weikersheim

Sanierung Hallenbad Weikersheim_2.BA_Elektro-, Starkstrom-, Fernmeldeanlage 2.BA, 97990 Weikersheim

Läuft nochÖffentliche AusschreibungElektrotechnikUnterfranken
Bekanntmachung15. Oktober 2026
Einreichungsfrist10. November 2026Noch 13 Tage · 10.11.2026
Welches Verfahren gilt?

Zusammenfassung

Es werden die Elektro-, Starkstrom- und Fernmeldeanlagen für den 2. Bauabschnitt der Hallenbad-Sanierung in Weikersheim

Unterlagenübersicht

Unterlagen noch nicht geprüft.

Unterlagen und Zugriff prüfst du auf der Vergabeplattform. Eine Bekanntmachung ist kein vollständiger LV-Satz.

Leistungsumfang

Es geht um die Ausführung der Elektro-, Starkstrom- und Fernmeldeanlagen im 2. Bauabschnitt des Hallenbades

Beispiel der morgendlichen E-Mail: ein Treffer mit Begründung, Frist und den Aktionen Ansehen, Passt und Passt nicht.

Beispiel: so sieht die Mail um 7 Uhr aus.

Vollständige Ausschreibungsdetails ansehen

Passende Vergaben für dein Gewerk und deine Region, morgens per E-Mail. 14 Tage gratis, keine Kreditkarte.

Noch 13 Tage bis zur Einreichungsfrist

Ausführungsdetails

Präqualifikation, Begehung, Auftragsvolumen und Zuschlagskriterium steht nicht in der Bekanntmachung. Die Einzelheiten stehen in den Vergabeunterlagen. Unterlagen beim Auftraggeber ansehen

Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung (NÖ)

Du reichst ein Angebot ein.

Ausführungsort
97990 Weikersheim
Ausführungszeitraum
Die Ausführung des 2. Bauabschnitts ist im Rahmen der Gesamtmaßnahme für den Zeitraum Januar 2027 bis September 2027 vorgesehen.
Auftraggeber-Typ
Stadt

Weitere Details

Lose
1 Los
Auftraggeber
Stadt Weikersheim
Einreichungsfrist
10. November 2026 Noch 13 Tage · 10.11.2026
Veröffentlicht
15. Oktober 2026

Begriffe für den ersten Auftrag

Eignung
Ob dein Betrieb die Nachweise hat, die der Auftraggeber verlangt — Umsatz, Personal, Referenzen, Versicherung.
Präqualifikation
Eine PQ-VOB-Nummer ersetzt die meisten Einzelnachweise. „Verlangt“ heißt: ohne die Nummer oder die Einzelbelege wirst du ausgeschlossen.
Vergabeart
Wer ein Angebot abgeben darf. Öffentlich heißt: jeder geeignete Betrieb. Beschränkt heißt: nur wer aufgefordert wurde.
Unterlagen und Abgabe
Die Bekanntmachung ist nicht das Leistungsverzeichnis. Unterlagen holst du auf der Vergabeplattform, das Angebot gibst du dort ab.
Erste öffentliche Ausschreibung — der Ablauf

Losbeschreibung

Täglich passende Aufträge per E-Mail

14 Tage gratis, keine Kreditkarte.

14 Tage gratis testen →