Zur AusschreibungssucheStadt Offenburg Bauservice
Abbruch und Ersatzneubau der Südringbrücke
Bekanntmachung06. November 2026
Einreichungsfrist01. Dezember 2026Noch 24 Tage · 01.12.2026, 10:00 Uhr
- Verfahren
- Offenes Verfahren. Du reichst ein Angebot ein.
- Präqualifikation
- Nicht verlangt
- Begehung
- Nicht verlangt
- Zuschlag
- Preis ist einziges Kriterium (100%)
- Ausführung
- Beginn Abbruch: 03/2027; Fertigstellung: 09/2028
Weitere Angaben stehen in den Vergabeunterlagen.
Die Bekanntmachung ist öffentlich. Alle Gewerke prüft, ob sie zu deinem Betrieb passt.
Zusammenfassung
Abbruch und Ersatzneubau der Südringbrücke.
Leistungsumfang
Gegenstand dieser Ausschreibung ist sowohl der Abbruch als auch der Ersatzneubau der Brücke mit folgenden Arbeiten: - Rückbau des bestehenden Brückenüberbaus - Herstellung von Baugruben und einem Verbau um die bestehenden Pfeilerfundament
Ausführungsdetails
- Vergabeverfahren
- Offenes Verfahren
Du reichst ein Angebot ein.
- Ausführungsort
- 77656 Offenburg
- Ausführungszeitraum
- Beginn Abbruch: 03/2027; Fertigstellung: 09/2028
- Auftraggeber-Typ
- Stadt
- Präqualifikation
- Nicht verlangt
Die Bekanntmachung verlangt eine Präqualifikation nicht.
- Begehung / Ortsbesichtigung
- Nicht verlangt
Die Bekanntmachung verlangt eine Begehung oder Ortsbesichtigung nicht.
Weitere Details
- Geschätztes Auftragsvolumen
- In der Bekanntmachung nicht angegeben
Das geschätzte Auftragsvolumen steht in der Bekanntmachung nicht. Steht oft in den Vergabeunterlagen.
- Zuschlagskriterium
- Preis ist einziges Kriterium (100%)
- Auftraggeber
- Stadt Offenburg Bauservice
- Einreichungsfrist
- 01. Dezember 2026 Noch 24 Tage · 01.12.2026, 10:00 Uhr
- Veröffentlicht
- 06. November 2026
Begriffe für den ersten Auftrag
- Eignung
- Ob dein Betrieb die Nachweise hat, die der Auftraggeber verlangt — Umsatz, Personal, Referenzen, Versicherung.
- Präqualifikation
- Eine PQ-VOB-Nummer ersetzt die meisten Einzelnachweise. „Verlangt“ heißt: ohne die Nummer oder die Einzelbelege wirst du ausgeschlossen.
- Vergabeart
- Wer ein Angebot abgeben darf. Öffentlich heißt: jeder geeignete Betrieb. Beschränkt heißt: nur wer aufgefordert wurde.
- Unterlagen und Abgabe
- Die Bekanntmachung ist nicht das Leistungsverzeichnis. Unterlagen holst du auf der Vergabeplattform, das Angebot gibst du dort ab.