Zurück zur SucheMax-Planck-Gesellschaft Abt.III

Sanierung Baulich-Technische Infrastruktur: Kühlflächen Kältetechnik 2, 80539 München, Hofgartenstraße 8, Max-Planck Generalverwaltung

Bekanntmachung20. Oktober 2026
Einreichungsfrist17. November 2026Noch 21 Tage · 17.11.2026
Welches Verfahren gilt?

Zusammenfassung

Es werden umfassende Sanierungsarbeiten an der Baulich-Technischen Infrastruktur der Generalverwaltung des Max-Planck-Instituts in München ausgeschrieben,

Unterlagenübersicht

Unterlagen noch nicht geprüft.

Unterlagen und Zugriff prüfst du auf der Vergabeplattform. Eine Bekanntmachung ist kein vollständiger LV-Satz.

Leistungsumfang

Dazu erneuern wir die Verteilleitungen zwischen den Stockwerken. Das Bauwerk bleibt während der Arbeiten in

Beispiel der morgendlichen E-Mail: ein Treffer mit Begründung, Frist und den Aktionen Ansehen, Passt und Passt nicht.

Beispiel: so sieht die Mail um 7 Uhr aus.

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Passende Vergaben für dein Gewerk und deine Region, morgens per E-Mail. 14 Tage gratis, keine Kreditkarte.

Noch 21 Tage bis zur Einreichungsfrist

Ausführungsdetails

Präqualifikation, Begehung, Auftragsvolumen, Zuschlagskriterium und Lose steht nicht in der Bekanntmachung. Die Einzelheiten stehen in den Vergabeunterlagen. Unterlagen beim Auftraggeber ansehen

Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung (NÖ)

Du reichst ein Angebot ein.

Ausführungszeitraum
Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 05.02.
Auftraggeber-Typ
Wissenschaftseinrichtung

Weitere Details

Einreichungsfrist
17. November 2026 Noch 21 Tage · 17.11.2026
Veröffentlicht
20. Oktober 2026

Begriffe für den ersten Auftrag

Eignung
Ob dein Betrieb die Nachweise hat, die der Auftraggeber verlangt — Umsatz, Personal, Referenzen, Versicherung.
Präqualifikation
Eine PQ-VOB-Nummer ersetzt die meisten Einzelnachweise. „Verlangt“ heißt: ohne die Nummer oder die Einzelbelege wirst du ausgeschlossen.
Vergabeart
Wer ein Angebot abgeben darf. Öffentlich heißt: jeder geeignete Betrieb. Beschränkt heißt: nur wer aufgefordert wurde.
Unterlagen und Abgabe
Die Bekanntmachung ist nicht das Leistungsverzeichnis. Unterlagen holst du auf der Vergabeplattform, das Angebot gibst du dort ab.
Erste öffentliche Ausschreibung — der Ablauf

Zuletzt veröffentlichte Zuschläge dieses AG

Aus amtlichen Zuschlagsbekanntmachungen — kein Marktanteil, nicht geschätzt.