EG-Umgebungslärmrichtlinie - Kartierung 2027
Zusammenfassung
Es werden Lärmkarten für rund 7800 km Hauptverkehrsstraßen in Bayern erstellt. Die Arbeiten umfassen sowohl Bundesautobahnen als auch bedeutende Bundes- und Staatsstraßen mit hoher Verkehrsbelastung. Dabei müssen die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Lärmbewertung beachtet werden.
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Leistungsumfang
1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Umwelt Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Landesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: EG-Umgebungslärmrichtlinie - Kartierung 2027 Beschreibung: Im Rahmen der fünften Stufe der Lärmkartierung nach EG-Durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sowie die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), zuletzt geändert am 28. Mai 2021, wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 (EG- Umgebungslärmrichtlinie – EG-ULR) in deutsches Recht umgesetzt. Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) sind Lärmkarten für ca. 8.000 km Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, der beiden Großflughäfen München und Nürnberg sowie der Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern in Bayern zu erstellen. Kennung des Verfahrens: 06491a43-d5cf-480b-b1c1-199ee98bd381 Interne Kennung: 2026000226 Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 90731000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 71313100 Lärmschutzberatung Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90731400 Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung 2.1.2 Erfüllungsort Ort: Bayern Postleitzahl: Bayern NUTS-3-Code: Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271) Land: Deutschland 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich. Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 8 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 8 2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Rein nationale Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001 Titel: Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume Beschreibung: Vom Auftragnehmer sind Lärmkartierungen für alle Hauptverkehrsstraßen in Bayern außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Hauptverkehrsstraßen sind in erster Linie Bundesautobahnen, Bundes- und Staatsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr bezogen auf die Straßenverkehrszäh-lung (SVZ) 2025. Unseren vorläufigen Auswertungen nach sind insgesamt ca. 7.800 km Straßen betroffen, wobei rd. 2.600 km auf Autobahnen entfallen. Hierbei sind neben den in der Leistungsbeschreibung genannten Berechnungsvorschriften insbesondere die Anforderungen der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-ULR), die der §§ 47 a – f BImSchG sowie die der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) vom 28.05.2021 zu beachten. Interne Kennung: 5632e383-bc26-429c-9537-e49ba9dcb11e 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 90731000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung 5.1.2 Erfüllungsort Ort: Bayern Postleitzahl: Bayern NUTS-3-Code: Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 16/10/2026 Enddatum der Laufzeit: 30/07/2027 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Auswahlkriteriums: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e69893e8- 0acd-4fb9-ae73-49b6cb39b478/suitabilitycriteria Der Bieter oder die Bietergemeinschaft muss eine Projektleitung bestimmen, die für die Leistungserbringung geeignet ist. Als geeignete Projektleitung kommen Personen infrage, die eine durchgeführte und abgeschlossene Lärmkartierung oder Lärmaktionsplanung aus den letzten fünf Jahren (2021 bis heute) vorweisen können. Das Projekt muss in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Ausführungsdetails
- Vergabeverfahren
- Offenes Verfahren
- Ausführungsort
- Bayern
- Ausführungszeitraum
- Beginn: 16.10.2026, Ende: 30.07.2027
- Auftraggeber-Typ
- Landesbehörde
- Präqualifikation
- Nein
- Begehung / Ortsbesichtigung
- Nein
Weitere Details
- Geschätztes Auftragsvolumen
- Nach Anmeldung sichtbar
- Zuschlagskriterium
- Zuschlag erfolgt auf Grundlage des Preises.
- Lose
- 1 Los
- Auftraggeber
- Bayerisches Landesamt für Umwelt
- Einreichungsfrist
- 06. August 2026 Abgelaufen
- Veröffentlicht
- 07. Juli 2026
Losbeschreibung
- Durchführung der Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen
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