Zurück zur SucheStadt Herzogenaurach

603_1403_02 Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung 2026

Endet baldÖffentliche AusschreibungMittelfranken
Bekanntmachung13. August 2026
Einreichungsfrist21. September 2026Morgen

Leistungsumfang

Die Stadt Herzogenaurach ist aufgrund von § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in gleicher Weise zuständig wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Die Stadt führt die Geschwindigkeitsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung geltenden Vorschriften durch. Der Umfang der Überwachung des fließenden Verkehrs bestimmt sich nach der Vereinbarung über die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit von Fahrzeugen mit dem zuständigen Polizeipräsidium Mittelfranken. Dazu wird die Überlassung von Arbeitnehmern gem. AÜG und die Zurverfügungstellung der Technik für die Durchführung der Überwachung des fließenden Verkehrs einschließlich der Durchführung des Innendienstes zum Zwecke der Prävention/Verhütung von Gefahren im Straßenverkehr ausgeschrieben.

Ausführungsdetails

Vergabeverfahren
Offenes Verfahren
Ausführungszeitraum
01.01.2027 bis 31.12.2030
Auftraggeber-Typ
Stadt
Präqualifikation
Begehung / Ortsbesichtigung

Weitere Details

Geschätztes Auftragsvolumen
Nach Anmeldung sichtbar
Zuschlagskriterium
Lose
Einreichungsfrist
21. September 2026 Morgen
Veröffentlicht
13. August 2026