Zurück zur SucheStadt Borken

Erstellung eines Abfangsammlers und eines Regenrückhaltebeckens

Läuft nochÖffentliche AusschreibungTiefbauNordrhein-Westfalen
Bekanntmachung21. Oktober 2026
Einreichungsfrist10. November 2026Noch 15 Tage · 10.11.2026, 11:00 Uhr
Welches Verfahren gilt?

Zusammenfassung

Es werden ein Abfangsammler und ein Regenrückhaltebecken erstellt. Zu den Hauptgewerken zählen Tiefbau und Entwässerung.

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Unterlagenübersicht

Unterlagen noch nicht geprüft.

Unterlagen und Zugriff prüfst du auf der Vergabeplattform. Eine Bekanntmachung ist kein vollständiger LV-Satz.

Leistungsumfang

Erstellung eines Abfangsammlers und eines Regenrückhaltebeckens

Ausführungsdetails

Vergabeverfahren
Offenes Verfahren

Du reichst ein Angebot ein.

Ausführungsort
46325 Borken
Ausführungszeitraum
In der Bekanntmachung nicht angegeben

Der Ausführungszeitraum steht in der Bekanntmachung nicht. Steht oft in den Vergabeunterlagen. In der Quelle nachsehen

Auftraggeber-Typ
Stadt
Präqualifikation
In der Bekanntmachung nicht angegeben

Ob eine Präqualifikation gilt, steht hier nicht. Das kann in den Vergabeunterlagen stehen. In der Quelle nachsehen

Begehung / Ortsbesichtigung
In der Bekanntmachung nicht angegeben

Ob eine Begehung oder Ortsbesichtigung gilt, steht hier nicht. Das kann in den Vergabeunterlagen stehen. In der Quelle nachsehen

Weitere Details

Geschätztes Auftragsvolumen
In der Bekanntmachung nicht angegeben

Das geschätzte Auftragsvolumen steht in der Bekanntmachung nicht. Steht oft in den Vergabeunterlagen. In der Quelle nachsehen

Zuschlagskriterium
In der Bekanntmachung nicht angegeben

Das Zuschlagskriterium steht in der Bekanntmachung nicht. Steht oft in den Vergabeunterlagen. In der Quelle nachsehen

Lose
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Auftraggeber
Stadt Borken
Einreichungsfrist
10. November 2026 Noch 15 Tage · 10.11.2026, 11:00 Uhr
Veröffentlicht
21. Oktober 2026

Begriffe für den ersten Auftrag

Eignung
Ob dein Betrieb die Nachweise hat, die der Auftraggeber verlangt — Umsatz, Personal, Referenzen, Versicherung.
Präqualifikation
Eine PQ-VOB-Nummer ersetzt die meisten Einzelnachweise. „Verlangt“ heißt: ohne die Nummer oder die Einzelbelege wirst du ausgeschlossen.
Vergabeart
Wer ein Angebot abgeben darf. Öffentlich heißt: jeder geeignete Betrieb. Beschränkt heißt: nur wer aufgefordert wurde.
Unterlagen und Abgabe
Die Bekanntmachung ist nicht das Leistungsverzeichnis. Unterlagen holst du auf der Vergabeplattform, das Angebot gibst du dort ab.
Erste öffentliche Ausschreibung — der Ablauf

Zuletzt veröffentlichte Zuschläge dieses AG

Aus amtlichen Zuschlagsbekanntmachungen — kein Marktanteil, nicht geschätzt.