2026-0670 Arbeiten an Außenanlagen EPA 220 in städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Duisburg
- Zuschlag
- Zuschlagskriterien
- Ausführung
- in den Jahren 2027 bis 2028 (optional bis 2030)
Weitere Angaben stehen in den Vergabeunterlagen.
Zusammenfassung
Es werden Arbeiten an Außenanlagen (EPA) 220 in städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Duisburg ausgeschrieben; Hauptgewerke sind Außenanlagen. Der Auftrag läuft in den Jahren 2027 bis 2028 (optional bis 2030) und wird an eine festgelegte Anzahl von Unternehmen vergeben, die sich zu einer Einkaufskooperation zusammengeschlossen haben.
Leistungsumfang
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Arbeiten an Außenanlagen (EPA) 220 in städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Duisburg in den Jahren 2027 bis 2028 (optional bis 2030) in städtischen Liegenschaften im gesamten Stadtgebiet Duisburg an eine festgelegte Anzahl von Unternehmen (nachstehend "Auftragnehmer" oder "AN" genannt). Die auftragsgegenständlichen Bauleistungen werden nach öffentlichem Auf- und Abgebotsverfahren gemäß § 4 Abs. (4) VOB/A vergeben. Auf die hier benannten Einheitspreise geben die Bieter einen Auf- oder Abschlag an.
Ausführungsdetails
Weitere Angaben stehen in den Vergabeunterlagen. In der Quelle nachsehen
- Vergabeverfahren
- —
Ob du bieten kannst, steht nicht in der Bekanntmachung.
- Ausführungsort
- städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Duisburg
- Ausführungszeitraum
- in den Jahren 2027 bis 2028 (optional bis 2030)
Weitere Details
- Zuschlagskriterium
- Zuschlagskriterien
- Auftraggeber
- DEG Duisburger Einkaufsgesellschaft mbH
- Einreichungsfrist
- 03. Dezember 2026 Noch 28 Tage · 03.12.2026, 10:00 Uhr
- Veröffentlicht
- —
Begriffe für den ersten Auftrag
- Eignung
- Ob dein Betrieb die Nachweise hat, die der Auftraggeber verlangt — Umsatz, Personal, Referenzen, Versicherung.
- Präqualifikation
- Eine PQ-VOB-Nummer ersetzt die meisten Einzelnachweise. „Verlangt“ heißt: ohne die Nummer oder die Einzelbelege wirst du ausgeschlossen.
- Vergabeart
- Wer ein Angebot abgeben darf. Öffentlich heißt: jeder geeignete Betrieb. Beschränkt heißt: nur wer aufgefordert wurde.
- Unterlagen und Abgabe
- Die Bekanntmachung ist nicht das Leistungsverzeichnis. Unterlagen holst du auf der Vergabeplattform, das Angebot gibst du dort ab.