26-053532 Schutzplanken Freie Strecke Kramertunnel
- Präqualifikation
- Nicht verlangt
- Begehung
- Nicht verlangt
- Lose
- 1 Los
- Ausführung
- 07.09.2026 bis 12.03.2027
Weitere Angaben stehen in den Vergabeunterlagen.
Dieses Verfahren ist beendet. Die Angaben dienen der Recherche.
Offene Ausschreibungen ansehenZusammenfassung
Es werden Schutzplanken im Bereich der freien Strecke am Kramertunnel in Garmisch-Partenkirchen verlegt. Der Auftrag umfasst die Arbeiten im Süden und im Norden des Tunnels.
Leistungsumfang
Die Aufgabe besteht darin, Schutzplanken an der freien Strecke im Kramertunnel sowohl im Süden als auch im Norden zu installieren. Hauptgewerke sind der Straßenbau und die Installation von Sicherheitsanlagen. Das Projekt erfolgt in Garmisch-Partenkirchen und erfordert präzise Bauarbeiten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Ausführungsdetails
- Vergabeverfahren
- —
Ob du bieten kannst, steht nicht in der Bekanntmachung.
- Ausführungsort
- Garmisch-Partenkirchen
- Ausführungszeitraum
- 07.09.2026 bis 12.03.2027
- Auftraggeber-Typ
- Staatliches Bauamt
- Präqualifikation
- Nicht verlangt
Die Bekanntmachung verlangt eine Präqualifikation nicht.
- Begehung / Ortsbesichtigung
- Nicht verlangt
Die Bekanntmachung verlangt eine Begehung oder Ortsbesichtigung nicht.
Weitere Details
- Geschätztes Auftragsvolumen
- In der Bekanntmachung nicht angegeben
Das geschätzte Auftragsvolumen steht in der Bekanntmachung nicht. Steht oft in den Vergabeunterlagen.
- Zuschlagskriterium
- In der Bekanntmachung nicht angegeben
Das Zuschlagskriterium steht in der Bekanntmachung nicht. Steht oft in den Vergabeunterlagen.
- Lose
- 1 Los
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt Weilheim
- Einreichungsfrist
- 23. Juli 2026 Abgelaufen
- Veröffentlicht
- 08. Juli 2026
Begriffe für den ersten Auftrag
- Eignung
- Ob dein Betrieb die Nachweise hat, die der Auftraggeber verlangt — Umsatz, Personal, Referenzen, Versicherung.
- Präqualifikation
- Eine PQ-VOB-Nummer ersetzt die meisten Einzelnachweise. „Verlangt“ heißt: ohne die Nummer oder die Einzelbelege wirst du ausgeschlossen.
- Vergabeart
- Wer ein Angebot abgeben darf. Öffentlich heißt: jeder geeignete Betrieb. Beschränkt heißt: nur wer aufgefordert wurde.
- Unterlagen und Abgabe
- Die Bekanntmachung ist nicht das Leistungsverzeichnis. Unterlagen holst du auf der Vergabeplattform, das Angebot gibst du dort ab.
Losbeschreibung
Die Bekanntmachung nennt ein Los, aber keine Losbeschreibung. Die steht in den Vergabeunterlagen.
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