VG Lalling - Vergabe Breitband
Veröffentlichter Zuschlag
Zuschlag an Telekom Deutschland GmbH.
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Um die Attraktivität als Wohn- und Gewerbestandort auch in Zukunft sicher zu stellen, beabsichtigt die Verwaltungsgemeinschaft Lalling (nachfolgend "der Auftraggeber") die Breitbandversorgung in den Gemeinden Lalling, Hunding, Schaufling und Grattersdorf weiter zu verbessern und so zu einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung zu gelangen. Um diese Zielsetzung zu erreichen hat der Auftraggeber bereits die folgenden Verfahrensschritte im Rahmen des Gigabit-Förderprogramm des Bundes 2.0 (2024) durchlaufen: - Branchendialog - Markterkundungsverfahren - Einreichung Förderantrag Der Auftraggeber hat am 14.11.2024 den Bescheid über eine Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) erhalten. Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus im Projektgebiet des Auftraggebers zur Errichtung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden. Die Gigabitnetze sollen zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B.
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Ausführungsdetails
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- Vergabeverfahren
- —
Hier ist nichts mehr abzugeben.
- Ausführungsort
- Niederbayern
Weitere Details
- Auftraggeber
- Verwaltungsgemeinschaft Lalling
- Einreichungsfrist
- —
- Veröffentlicht
- 25. September 2026
Begriffe für den ersten Auftrag
- Eignung
- Ob dein Betrieb die Nachweise hat, die der Auftraggeber verlangt — Umsatz, Personal, Referenzen, Versicherung.
- Präqualifikation
- Eine PQ-VOB-Nummer ersetzt die meisten Einzelnachweise. „Verlangt“ heißt: ohne die Nummer oder die Einzelbelege wirst du ausgeschlossen.
- Vergabeart
- Wer ein Angebot abgeben darf. Öffentlich heißt: jeder geeignete Betrieb. Beschränkt heißt: nur wer aufgefordert wurde.
- Unterlagen und Abgabe
- Die Bekanntmachung ist nicht das Leistungsverzeichnis. Unterlagen holst du auf der Vergabeplattform, das Angebot gibst du dort ab.
Veröffentlichter Zuschlag
Aus der amtlichen Zuschlagsbekanntmachung — nicht geschätzt.
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