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GV ST 26053 Wartung der stadteigenen Straßenbeleuchtungsanlagen

Läuft nochÖffentliche AusschreibungBauhauptgewerbeNordrhein-Westfalen
Bekanntmachung06. November 2026
Einreichungsfrist26. November 2026Noch 19 Tage · 26.11.2026, 09:00 Uhr
Verfahren
Offenes Verfahren. Du reichst ein Angebot ein.
Zuschlag
Preis: 100%
Lose
1 Los
Ausführung
Beginn der Ausführung: 01.01.2027; Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.12.2030

Weitere Angaben stehen in den Vergabeunterlagen.

Die Bekanntmachung ist öffentlich. Alle Gewerke prüft, ob sie zu deinem Betrieb passt.

Zusammenfassung

Der Auftrag betrifft die Wartung der stadteigenen Straßenbeleuchtungsanlagen. Der Text trägt den Code GV ST 26053.

KI-Zusammenfassung · aus der Bekanntmachung

Leistungsumfang

GV ST 26053 Wartung der stadteigenen Straßenbeleuchtungsanlagen GV ST 26053 Wartung der stadteigenen Straßenbeleuchtungsanlagen

Welches Verfahren gilt?

Ausführungsdetails

Weitere Angaben stehen in den Vergabeunterlagen. In der Quelle nachsehen

Vergabeverfahren
Offenes Verfahren

Du reichst ein Angebot ein.

Ausführungszeitraum
Beginn der Ausführung: 01.01.2027; Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.12.2030
Auftraggeber-Typ
Stadt

Weitere Details

Zuschlagskriterium
Preis: 100%
Lose
1 Los
Auftraggeber
Stadt Grevenbroich
Einreichungsfrist
26. November 2026 Noch 19 Tage · 26.11.2026, 09:00 Uhr
Veröffentlicht
06. November 2026
Begriffe für den ersten Auftrag
Eignung
Ob dein Betrieb die Nachweise hat, die der Auftraggeber verlangt — Umsatz, Personal, Referenzen, Versicherung.
Präqualifikation
Eine PQ-VOB-Nummer ersetzt die meisten Einzelnachweise. „Verlangt“ heißt: ohne die Nummer oder die Einzelbelege wirst du ausgeschlossen.
Vergabeart
Wer ein Angebot abgeben darf. Öffentlich heißt: jeder geeignete Betrieb. Beschränkt heißt: nur wer aufgefordert wurde.
Unterlagen und Abgabe
Die Bekanntmachung ist nicht das Leistungsverzeichnis. Unterlagen holst du auf der Vergabeplattform, das Angebot gibst du dort ab.
Erste öffentliche Ausschreibung — der Ablauf

Losbeschreibung

Die Bekanntmachung nennt ein Los. Die Losbeschreibung steht in den Vergabeunterlagen.