Wartung von Kälteanlagen Kaltwassersysteme, Verdunstungs- bzw. Rückkühlanlagen
Zusammenfassung
Es werden Wartung und Inspektion von Kälteanlagen, Kaltwassersystemen sowie Verdunstungs- bzw. Rückkühlanlagen ausgeschrieben. Die Hauptgewerke sind Kälte-/Klimaanlagen sowie Elektro- und Steuerungstechnik.
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Unterlagenübersicht
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1 erfasste Dokumente
- Bekanntmachung (PDF) Bekanntmachung
Geprüft: 23. Oktober 2026
Unterlagen und Zugriff prüfst du auf der Vergabeplattform. Eine Bekanntmachung ist kein vollständiger LV-Satz.
Leistungsumfang
Aufgabe ist die Wartung und Inspektion von Kälteanlagen, Kaltwassersystemen sowie Verdunstungs- bzw. Rückkühlanlagen. Hauptgewerke sind Kälte-/Klimaanlagen und Elektro-/Steuerungstechnik. Umfang: mehrjähriger Wartungsvertrag mit regelmäßigen Checks vor Ort in Karlsruhe.
Unterlagen auf der Vergabeplattform
Den Link zum Original öffnest du mit einem Konto. Dazu passende Aufträge für dein Gewerk, morgens per E-Mail. 14 Tage gratis, keine Kreditkarte.
Ausführungsdetails
Begehung, Auftragsvolumen und Lose steht nicht in der Bekanntmachung. Die Einzelheiten stehen in den Vergabeunterlagen. Unterlagen beim Auftraggeber ansehen
- Vergabeverfahren
- Offenes Verfahren
Du reichst ein Angebot ein.
- Ausführungsort
- 76131 Karlsruhe
- Ausführungszeitraum
- 01.01.2027 – 31.12.2030 (mit Verlängerungsoption)
- Auftraggeber-Typ
- Forschungsinstitut
- Präqualifikation
- Nicht verlangt
Die Bekanntmachung verlangt eine Präqualifikation nicht.
Weitere Details
- Zuschlagskriterium
- Die Zuschlagskriterien stehen in den Vergabeunterlagen.
- Auftraggeber
- Fraunhofer IOSB
- Einreichungsfrist
- 18. November 2026 Noch 20 Tage · 18.11.2026, 12:00 Uhr
- Veröffentlicht
- 22. Oktober 2026
Begriffe für den ersten Auftrag
- Eignung
- Ob dein Betrieb die Nachweise hat, die der Auftraggeber verlangt — Umsatz, Personal, Referenzen, Versicherung.
- Präqualifikation
- Eine PQ-VOB-Nummer ersetzt die meisten Einzelnachweise. „Verlangt“ heißt: ohne die Nummer oder die Einzelbelege wirst du ausgeschlossen.
- Vergabeart
- Wer ein Angebot abgeben darf. Öffentlich heißt: jeder geeignete Betrieb. Beschränkt heißt: nur wer aufgefordert wurde.
- Unterlagen und Abgabe
- Die Bekanntmachung ist nicht das Leistungsverzeichnis. Unterlagen holst du auf der Vergabeplattform, das Angebot gibst du dort ab.