26-0153 Austausch Belüftungstechnik Belebungsbecken Kläranlage - StEF 168
- Präqualifikation
- Nicht verlangt
- Begehung
- Nicht verlangt
- Zuschlag
- Zuschlagskriterien nicht spezifiziert
- Ausführung
- KW 43/2026 bis KW 43/2027
Weitere Angaben stehen in den Vergabeunterlagen.
Dieses Verfahren ist beendet. Die Angaben dienen der Recherche.
Offene Ausschreibungen ansehenZusammenfassung
Es wird die Belüftungstechnik in der biologischen Stufe der Kläranlage Fürth erneuert und optimiert. Zu den Hauptgewerken gehören die Installation eines hocheffizienten Druckbelüftungssystems sowie die Verbesserung der Verfahrenstechnik und Belüftungsregelung in den Belebungsbecken.
Leistungsumfang
Die Aufgabe umfasst die Erneuerung der Belüftungstechnik in den Belebungsbecken der Kläranlage Fürth, einschließlich der Optimierung der Verfahrenstechnik. Hauptgewerke sind Bauarbeiten für die Kläranlagen und die Installation eines hocheffizienten Druckbelüftungssystems. Der Umbau erfolgt unter Betrieb der bestehenden Anlage.
Ausführungsdetails
- Vergabeverfahren
- —
Ob du bieten kannst, steht nicht in der Bekanntmachung.
- Ausführungsort
- Fürth
- Ausführungszeitraum
- KW 43/2026 bis KW 43/2027
- Auftraggeber-Typ
- Stadt
- Präqualifikation
- Nicht verlangt
Die Bekanntmachung verlangt eine Präqualifikation nicht.
- Begehung / Ortsbesichtigung
- Nicht verlangt
Die Bekanntmachung verlangt eine Begehung oder Ortsbesichtigung nicht.
Weitere Details
- Geschätztes Auftragsvolumen
- In der Bekanntmachung nicht angegeben
Das geschätzte Auftragsvolumen steht in der Bekanntmachung nicht. Steht oft in den Vergabeunterlagen.
- Zuschlagskriterium
- Zuschlagskriterien nicht spezifiziert
- Auftraggeber
- Stadt Fürth - Rf. V - Zentrale
- Einreichungsfrist
- 14. Juli 2026 Abgelaufen
- Veröffentlicht
- 03. Juli 2026
Begriffe für den ersten Auftrag
- Eignung
- Ob dein Betrieb die Nachweise hat, die der Auftraggeber verlangt — Umsatz, Personal, Referenzen, Versicherung.
- Präqualifikation
- Eine PQ-VOB-Nummer ersetzt die meisten Einzelnachweise. „Verlangt“ heißt: ohne die Nummer oder die Einzelbelege wirst du ausgeschlossen.
- Vergabeart
- Wer ein Angebot abgeben darf. Öffentlich heißt: jeder geeignete Betrieb. Beschränkt heißt: nur wer aufgefordert wurde.
- Unterlagen und Abgabe
- Die Bekanntmachung ist nicht das Leistungsverzeichnis. Unterlagen holst du auf der Vergabeplattform, das Angebot gibst du dort ab.
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