Was sich jetzt ändert

Baupreise Bayern 2026 — was der Index für deine Kalkulation heißt

Baupreise Bayern: Der Index steigt im Mai 2026 um 3,9 Prozent, im Straßenbau um 4,8 Prozent. Was das für deine Angebotskalkulation bedeutet

6 Min. Lesezeit

Die Baupreise in Bayern ziehen wieder deutlich an. Der Preisindex für den Neubau von Wohngebäuden steht in der Erhebung Mai 2026 bei 136,3 Punkten (Basis 2021 = 100) — 3,9 Prozent über Mai 2025 und damit der stärkste Jahresanstieg seit August 2023. Gegenüber der Vorerhebung im Februar 2026 sind es 2,0 Prozent in einem einzigen Quartal.

Das Landesamt für Statistik führt den Sprung auf die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise und auf energieintensiv hergestellte Baumaterialien zurück. Für einen Betrieb, der auf öffentliche Aufträge bietet, ist die Zahl trotzdem nur die halbe Information. Interessanter ist, welche Bauwerksart wie stark gestiegen ist — und was der Index eigentlich misst.

Baupreise Bayern: die Zahlen zur Erhebung Mai 2026

Bauwerksart (Neubau)Index Mai 2026gegenüber Mai 2025
Wohngebäude136,3+3,9 %
Bürogebäude139,1+4,3 %
Gewerbliche Betriebsgebäude138,7+4,3 %
Straßenbau138,3+4,8 %
Ortskanäle134,0+3,6 %
Brücken im Straßenbau129,5+3,4 %

Basis 2021 = 100, einschließlich Umsatzsteuer. Die Jahresveränderung für Wohngebäude gibt das Landesamt selbst an; die übrigen Raten sind aus den Indexwerten desselben Berichts gerechnet (Mai 2025: 133,4 / 133,0 / 132,0 / 129,3 / 125,2).

Der Straßenbau führt das Feld mit 4,8 Prozent an — fast einen Punkt über dem Wohnungsbau, über den in der Presse geschrieben wird. Das ist für öffentliche Aufträge die relevantere Zahl, weil ein erheblicher Teil dessen, was Gemeinden, Landkreise und Staatliche Bauämter ausschreiben, Tiefbau ist: Straßen, Kanäle, Gehwege, Entwässerung. Welche Gewerke in deiner Region tatsächlich ausgeschrieben werden, kannst du in der Gewerke- und Regionenübersicht → nachsehen.

Rohbau und Ausbau laufen auseinander

Diese Aufteilung veröffentlicht das Landesamt zusätzlich zum Wohngebäude-Index, und sie ist der praktisch nützlichste Teil des Berichts:

gegenüber Mai 2025seit 2021
Rohbauarbeiten+4,4 %+29,8 %
Ausbauarbeiten+3,5 %+41,4 %
Wohngebäude insgesamt+3,9 %+36,3 %

Im Jahresvergleich liegt der Rohbau vorn. Über die fünf Jahre seit dem Basisjahr ist es genau umgekehrt: Ausbauarbeiten sind um 41,4 Prozent teurer geworden, Rohbauarbeiten um 29,8 Prozent. Zwischen den beiden liegen fast zwölf Prozentpunkte.

Daraus folgt eine konkrete Regel für die Kalkulation: einen alten Einheitspreis kannst du nicht mit einem pauschalen Prozentsatz hochrechnen. Wer eine Kalkulation von 2021 oder 2022 mit „plus ein Drittel“ fortschreibt, liegt im Rohbau zu hoch und im Ausbau zu niedrig — und im Ausbau ist genau das der Fehler, der ein Angebot gewinnt und den Auftrag zum Verlustgeschäft macht. Welche Rechenfehler in Angeboten am häufigsten vorkommen, haben wir in typischen Fehlern der Angebotskalkulation → gesammelt.

Was der Index misst — und was nicht

Hier gehen die meisten Diskussionen schief, deshalb sauber der Reihe nach.

Es ist ein Preisindex, kein Kostenindex. Erhoben wird, was für Bauleistungen am Bauwerk tatsächlich abgerechnet wird — also der Preis, den der Auftraggeber zahlt. Nicht, was dich Material, Löhne und Geräte kosten. Steigt der Index um 3,9 Prozent, heißt das nicht, dass deine Kosten um 3,9 Prozent gestiegen sind, und auch nicht, dass du 3,9 Prozent mehr verdienst. Für die Einkaufsseite sind die Erzeugerpreise für Baustoffe die passende Statistik, nicht diese hier.

Alle Werte enthalten die Umsatzsteuer. Das steht über jeder Tabelle im Bericht („einschl. Umsatzsteuer“). Das Statistische Bundesamt rechnet genauso, deshalb ist der Unterschied zwischen 136,3 in Bayern und 140,3 im Bundesdurchschnitt echte regionale Preisentwicklung und keine Steuerfrage.

Es ist ein bayerischer Durchschnitt je Bauwerksart. Nicht dein Landkreis, nicht dein Gewerk, nicht deine Auftragsgröße. Ein Index für „Wohngebäude“ mischt Rohbau, Ausbau und technische Gebäudeausrüstung nach festen Gewichten. Für die eigene Kalkulation ist er ein Plausibilitätsmaßstab, keine Rechengrundlage.

Er kommt vierteljährlich, mit Vorlauf. Erhoben wird im Februar, Mai, August und November, der Bericht folgt einige Wochen später. Wenn du im Juli auf die Mai-Zahlen schaust, siehst du also eine Momentaufnahme, die zwei Monate alt ist — bei 2,0 Prozent Anstieg pro Quartal ist das keine Kleinigkeit. Die nächste Erhebung ist August 2026.

Drei Stellen, an denen die Zahl in eine Vergabe greift

1. Die Bindefrist. Dein Angebot ist bis zum Ende der Zuschlags- und Bindefrist verbindlich, und die kann mehrere Wochen nach dem Submissionstermin liegen. Bei materialintensiven Losen entscheidet diese Frist mit darüber, wie viel Preisrisiko du übernimmst. Die Frist steht in der Bekanntmachung — lies sie, bevor du kalkulierst, nicht danach.

2. Preisgleitklauseln. Öffentliche Auftraggeber können Stoffpreisgleitklauseln vorsehen, die dich bei bestimmten Materialien gegen Preissprünge absichern. Ob dein Auftraggeber das tut, steht in den Vergabeunterlagen und nicht im Gesetz. Ist keine vorgesehen, trägst du das Risiko — dann gehört es in den Preis oder das Los gehört nicht zu deinen.

3. Die Kostenschätzung des Auftraggebers. Wenn ein geschätzter Auftragswert oder ein Vergleichsangebot merkwürdig niedrig aussieht, liegt es oft an einem veralteten Preisstand. Der Index sagt dir, um wie viel — und ob es sich lohnt, die Unterlagen überhaupt weiter zu prüfen. Wie du diese Vorprüfung strukturiert machst, steht in wann sich ein Angebot lohnt → und ausführlicher im Themenüberblick Ausschreibung prüfen und kalkulieren →.

Die Lohnseite gehört dazu

Der Baupreisindex sagt nichts über deine Löhne. Die stehen in Tarifverträgen und Rechtsverordnungen, und im Bauhauptgewerbe hat sich zum 1. April 2026 etwas geändert: die Lohngruppen 1 und 2 gelten seither bundesweit einheitlich, die Ost-West-Angleichung ist abgeschlossen. Für Betriebe ohne Tarifbindung sind die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne die Untergrenze — im Bauhauptgewerbe, im Elektrohandwerk, im Dachdeckerhandwerk und im Gerüstbau jeweils eigene Sätze.

Beides zusammen — Preisindex und Mindestlöhne, jeweils mit Quelle und Stand — steht in unseren Kalkulationsdaten für Bayern →, damit du die Werte nicht in fünf PDFs zusammensuchen musst.

Tipp: Notiere in jeder Kalkulation, mit welchem Preisstand du gerechnet hast. Ein Angebot mit dem Vermerk „Preisstand Mai 2026“ ist bei einer Nachverhandlung, einem Nachtrag oder einer internen Nachkalkulation deutlich mehr wert als eine Zahl ohne Datum.

Was jetzt zu tun ist

  • Preisstand prüfen, nicht hochrechnen. Alte Einheitspreise für Ausbauarbeiten getrennt von Rohbaupositionen nachziehen — die Spanne von fast zwölf Prozentpunkten seit 2021 rechtfertigt den Aufwand.
  • Bindefrist und Gleitklausel vor der Kalkulation lesen. Beides steht in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen, beides verändert den Preis, den du guten Gewissens anbieten kannst.
  • Im August erneut hinsehen. Die nächste Erhebung liegt im August 2026. Wenn der Trend hält, ist der Preisstand vom Frühjahr im Herbst schon wieder überholt.

Die Zahlen in diesem Artikel haben wir am 28. Juli 2026 gegen den Statistischen Bericht M1400C 202642 des Landesamts geprüft. Verbindlich ist immer die Quelle — verlinkt am Ende dieses Artikels.


Wer mit dem richtigen Preisstand kalkuliert, verliert seltener Aufträge an zu hohe Preise und gewinnt seltener die falschen. Baupreisindex und Mindestlöhne im Überblick →

Quellen

Aaron Gregg

Geschäftsführer, Ibis Flow GmbH

Verantwortlich für die Inhalte von Alle Gewerke und für die Vergabe- und Matching-Systeme hinter der Plattform.

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