Was sich jetzt ändert

Lohnuntergrenze Zeitarbeit September 2026 — 15,33 Euro für Leiharbeit

Lohnuntergrenze Zeitarbeit September 2026: ab 1. September gelten 15,33 Euro brutto. Was das für Leiharbeit auf der Baustelle und deine Kalkulation heißt

5 Min. Lesezeit

Stand: 17. August 2026 In Kraft

Ab dem 1. September 2026 gilt in der Arbeitnehmerüberlassung 15,33 Euro brutto die Stunde. Die Lohnuntergrenze Zeitarbeit September 2026 steht in der Siebten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung — und sie ist nicht der Branchenmindestlohn Bau. Wer Leiharbeitnehmer auf der Baustelle einsetzt oder einen Nachunternehmer das tun lässt, muss den Agentur-Stundensatz für Leistungen nach dem Stichtag neu rechnen.

Die Verordnung ist seit dem 1. Juli 2026 in Kraft. Am 17. August läuft die erste Stufe noch: 14,96 Euro bis einschließlich 31. August. Angebote, deren Leistungszeit im September oder später liegt, gehören trotzdem schon auf 15,33 Euro. Wer den aktuellen Satz fortschreibt, kalkuliert zwei Wochen zu früh den falschen Preis.

Lohnuntergrenze Zeitarbeit September 2026: die drei Stufen

§ 2 der Verordnung setzt drei Brutto-Stundenentgelte fest. Verbindlich ist der Verordnungstext, nicht eine Ministeriums-Zusammenfassung:

ZeitraumMindestentgelt (€/Stunde brutto)
1. Juli 2026 bis 31. August 202614,96
1. September 2026 bis 31. März 202715,33
1. April 2027 bis 30. September 202715,87

Der Sprung zum 1. September sind 37 Cent. Das klingt klein, bis du es mit Nebenkosten, Zuschlägen und der Zahl der Leihstunden im Los multiplizierst. Eine eigene Prozentrechnung der Agentur ersetzt das nicht — und sie steht auch nicht in der Verordnung.

Die Untergrenze gilt für alle in Deutschland beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten ausländischer Verleiher. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2027 außer Kraft.

Was sich für deinen Betrieb nicht ändert

Die Lohnuntergrenze nach § 3a AÜG bindet den Verleiher, nicht automatisch deinen eigenen Stundenlohn. Deine fest angestellten gewerblichen Kräfte bleiben beim Branchenmindestlohn, beim Tarif oder bei dem, was du ihnen zahlst. Die allgemeinverbindlichen Bau-Sätze und der Tariflohn Bauhauptgewerbe stehen deshalb getrennt — vermischen darfst du die Tabellen nicht.

Höhere Ansprüche bleiben unberührt. Equal Pay, ein einschlägiger Tarifvertrag oder die Bundestariftreue bei Bundesaufträgen → können den Satz, den du tatsächlich zahlen oder weiterreichen musst, über 15,33 Euro heben. Die Verordnung sagt das ausdrücklich: andere Tarifverträge, betriebliche oder einzelvertragliche Vereinbarungen gehen vor, wenn sie höher sind.

Was sich ändert, ist die Untergrenze, auf der die Agentur ihren Stundensatz kalkuliert. Wenn du Leiharbeit einkaufst — oder ein Nachunternehmer das tut — musst du die Agenturrechnung und die Nachunternehmerprüfung an der Stufe messen, die im Leistungszeitraum gilt. Ein Satz, der noch auf 14,96 Euro Lohnuntergrenze sitzt und im September weiterläuft, ist ab dem Stichtag zu niedrig angesetzt.

Was das auf bayerischen Baustellen kostet

Die Verordnung gilt bundesweit. Für dich als Betrieb in Bayern heißt das: jede öffentliche Ausschreibung, in der Leiharbeit steckt — eigene oder die des Nachunternehmers — trägt denselben Stichtag. Gemeinden, Landkreise und Staatliche Bauämter schreiben das nicht extra in die Bekanntmachung; der Satz kommt aus der Rechtsverordnung, nicht aus der Vergabeunterlage.

Zwei Stellen, an denen der Fehler landet:

1. Die eigene Kalkulation. Wer im August ein Los mit Leistungszeit ab September noch mit 14,96 Euro Leiharbeit rechnet, unterbietet sich selbst um die Differenz plus Nebenkosten. Welche Rechenfehler Angebote am häufigsten kippen, steht in typischen Fehlern der Angebotskalkulation →. Der Baupreisindex hilft hier nicht: er misst abgerechnete Bauwerkspreise, keine Agentursätze. Die Lohnseite und den bayerischen Preisstand → musst du getrennt nachziehen.

2. Die Nachunternehmerkette. Setzt ein Nachunternehmer Leiharbeit ein, prüfst du nicht nur dessen Eignung, sondern auch, ob dessen Personalkosten nach dem 1. September noch tragen. Ein Nachlass, der im Juli gerechnet wurde, kann im September die Untergrenze reißen — und dann trägst du das Risiko in der Kette.

Welche Lose in deiner Region überhaupt ausgeschrieben werden, siehst du in der Gewerke- und Regionenübersicht →. Wie du ein Los vor der Kalkulation auf Machbarkeit prüfst, steht im Überblick Ausschreibung prüfen und kalkulieren →.

Was du diese Woche tun solltest

  • Agenturverträge und Nachunternehmerangebote auf den Leistungszeitraum legen. Läuft die Leistung nach dem 31. August, muss die Agenturrechnung auf der 15,33-Euro-Stufe sitzen — nicht auf dem Satz, der heute noch gilt.
  • Angebote mit Bindefrist über den Stichtag nicht mit der Juli-Stufe abgeben. Die Bindefrist steht in der Bekanntmachung; sie entscheidet, welcher Satz im Zuschlag noch halten muss.
  • April 2027 nicht vergessen. Die nächste Stufe ist 15,87 Euro. Wer Rahmenverträge oder mehrjährige Lose kalkuliert, muss die dritte Stufe mitdenken, nicht nur den September.

Die Zahlen in diesem Artikel haben wir am 17. August 2026 gegen die LohnUGAÜV 7 (BGBl. 2026 I Nr. 186) geprüft. Verbindlich ist der Verordnungstext.


Die drei Stufen, der Branchenmindestlohn und der Baupreisindex Bayern stehen nebeneinander in den Kalkulationsdaten — mit Quelle und Stand →

Quellen

Aaron Gregg

Geschäftsführer, Ibis Flow GmbH

Verantwortlich für die Inhalte von Alle Gewerke und für die Vergabe- und Matching-Systeme hinter der Plattform.

Weiterlesen

Mit den richtigen Zahlen kalkulieren

Baupreisindex Bayern, Branchenmindestlöhne und was tatsächlich ausgeschrieben wird — jede Zahl mit Quelle und Stand.

Kalkulationsdaten öffnen