Bundestariftreue bei Bundesaufträgen — was Bieter jetzt nachweisen müssen
Bundestariftreuegesetz Bauaufträge: Ab 50.000 Euro und dem 1. Mai 2026 — was Bieter zusagen müssen und was die Verordnung noch offen lässt
6 Min. Lesezeit
Stand: 28. Juli 2026 In Kraft
Das Bundestariftreuegesetz bei Bauaufträgen gilt seit dem 1. Mai 2026. Für Betriebe, die auf Aufträge des Bundes bieten, heißt das: ab einem geschätzten Wert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer verlangt der Auftraggeber ein Tariftreueversprechen — und er zieht die Verpflichtung in die Ausführung hinein, nicht nur in die Angebotsmappe.
Was viele beim ersten Lesen übersehen: Das Gesetz gilt für den Bund und für Stellen, die dem Bund zuzurechnen sind. Eine kommunale Ausschreibung in Oberbayern oder ein Auftrag des Freistaats fällt darunter nicht automatisch. Und: Die konkreten tariflichen Arbeitsbedingungen, die du einhalten musst, setzt das BMAS erst per Rechtsverordnung fest — und die gibt es derzeit noch nicht.
Bundestariftreuegesetz Bauaufträge: für wen und ab welchem Wert
§ 1 BTTG zieht den Kreis eng und präzise:
| Frage | Antwort nach BTTG |
|---|---|
| Welche Leistungen? | Öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen |
| Lieferaufträge? | Nicht im Anwendungsbereich |
| Wertgrenze? | Geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ab 50.000 € ohne USt. |
| Wer vergibt? | Der Bund und bestimmte dem Bund zuzurechnende Auftraggeber (§ 1 Abs. 1 Nr. 1–6) |
| Leistung im Ausland? | Nur, soweit die Leistung in Deutschland erbracht wird |
Zwei Ausnahmen, die in der Praxis vorkommen: Verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge nach § 104 GWB sind ausgenommen. Und Vergaben der Bundeswehr zur Bedarfsdeckung, die bis zum 31. Dezember 2032 eingeleitet wurden, fallen ebenfalls heraus (§ 1 Abs. 2).
Und die Grenze, die den Schwellenwert relativiert: Das BTTG knüpft an ein Vergabeverfahren. Das BMAS stellt klar, dass Direktaufträge in der Regel herausfallen, weil bei ihnen kein solches Verfahren durchgeführt wird. Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt das Gesetz nach § 1 Abs. 5 nur, soweit der Auftraggeber nach den maßgeblichen Vorgaben überhaupt ein Vergabeverfahren durchführen muss. Genau deshalb ist die Frage „Direktauftrag oder Ausschreibung?“ vor der Tariftreue-Frage zu klären — wir haben den Direktauftrag bis 50.000 Euro → dafür aufgeschlüsselt.
Für dich als Bieter ist die erste Entscheidung deshalb nicht „bin ich tarifgebunden?“, sondern: Ist der Auftraggeber ein Bundesauftraggeber im Sinne des Gesetzes — und wird überhaupt ein Vergabeverfahren durchgeführt? Wenn die Bekanntmachung „Bundesrepublik Deutschland“, ein Bundesministerium, die Autobahn GmbH des Bundes oder eine ähnlich dem Bund zuzurechnende Stelle nennt, gehörst du in den Anwendungsbereich — sobald der Schätzwert die 50.000 Euro erreicht und ein Verfahren läuft.
Wie du anhand von Wert und Auftraggeber erkennst, welches Verfahren überhaupt greift, zeigt der Vergabe-Check →. Er ersetzt keine Rechtsberatung, aber er sortiert die Frage „muss das überhaupt veröffentlicht werden?“ in zwei Minuten.
Was du zusagen musst — und was noch fehlt
§ 3 BTTG verpflichtet den Bundesauftraggeber, dem Auftragnehmer als Ausführungsbedingung vorzugeben: Den eingesetzten Beschäftigten müssen mindestens die Arbeitsbedingungen gewährt werden, die die einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 festsetzt. Das gleiche gilt über den Auftragnehmer für Nachunternehmer und Verleiher.
Das BMAS sagt ausdrücklich: Mit Inkrafttreten besteht die Pflicht, ein Tariftreueversprechen abzugeben, wenn du im Anwendungsbereich einen Vergabevertrag abschließt. Gleichzeitig: Es gibt noch keine Rechtsverordnung, die die einzuhaltenden tariflichen Arbeitsbedingungen einer Branche festsetzt. Ohne Verordnung gibt es noch keine konkreten Entlohnungs-, Urlaubs- oder Arbeitszeitwerte, die du „nach BTTG“ erfüllen müsstest — aber das Versprechen und die Vertragsklausel können trotzdem schon im Verfahren stehen.
Was du deshalb jetzt tun solltest:
- In den Vergabeunterlagen nach dem Tariftreueversprechen und den Ausführungsbedingungen suchen — nicht erst nach dem Zuschlag.
- Nachunternehmer früh einbinden. Was du zusagst, musst du bei ihnen absichern (§ 3 Abs. 2, § 12).
- Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweise so ablegen, dass du sie auf Anforderung der Prüfstelle vorlegen kannst (§ 9).
- Rechtsverordnungen im Blick behalten. Sobald das BMAS eine Branchenverordnung erlässt, wird aus dem Versprechen eine messbare Pflicht.
Tarifbindung ist keine Zuschlagsvoraussetzung. Es genügt, für die Dauer der Auftragsausführung mindestens die festgesetzten Bedingungen zu gewähren — auch ohne Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband.
Nachweis, Präqualifikation, Kontrolle
§ 9 verlangt, dass du die Einhaltung dokumentierst und der Prüfstelle Bundestariftreue auf Anforderung geeignete Unterlagen vorlegst. § 10 öffnet einen Zertifizierungsweg über Präqualifizierungsstellen: Wer ein geeignetes Zertifikat vorlegt, ist von den Nachweispflichten nach § 9 freigestellt — unter den dort genannten Voraussetzungen (tarifgebunden, kirchliche AVR, oder Nachweis mindestens der Verordnungsbedingungen).
Die Prüfstelle wird bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingerichtet. Sie kontrolliert nicht jedes Angebot vor dem Zuschlag; sie wird tätig, wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß vorliegen. Für dich heißt das: Die Formalie im Verfahren ist das Versprechen; die Substanz liegt in der Ausführung und in der Dokumentation.
Zivilrechtliche Sanktionen bei Verstößen regelt § 11; ein fakultativer Ausschlussgrund für künftige Vergaben steht in § 14.
Bayern: Bund und Land nicht verwechseln
Wenn du in Bayern arbeitest, hast du ohnehin oft mit landesrechtlichen Tariftreue- und Mindestentgeltvorgaben bei Aufträgen des Freistaats und der Kommunen zu tun. Das BTTG ersetzt diese Regeln nicht und erweitert sie auch nicht auf jede bayerische Vergabestelle. Es ist ein Bundesgesetz für Bundesaufträge.
Praktisch:
- Bund / dem Bund zuzurechnen → BTTG ab 50.000 € netto.
- Freistaat, Kommune, Zweckverband → bayerisches Vergabe- und Tariftreuerecht prüfen, nicht das BTTG unterschieben.
- Gemischte oder bundesfinanzierte Vorhaben → in den Unterlagen nachsehen, wer als Auftraggeber auftritt und welche Ausführungsbedingungen ausdrücklich verlangt werden.
Den Überblick, wo öffentliche Bauaufträge in Bayern überhaupt auftauchen und wie die Portale zusammenspielen, findest du unter Öffentliche Ausschreibungen in Bayern →. Welche Schwellenwerte und Verfahrensarten 2026 greifen, haben wir in Schwellenwerte 2026 → und beim Direktauftrag bis 50.000 Euro → aufgeschlüsselt. Offene Verfahren siehst du in der Ausschreibungsliste →.
Was du diese Woche konkret machst
Wenn du gerade ein Bundesverfahren in der Mappe hast: lies die Ausführungsbedingungen und das Tariftreueversprechen, bevor du den Preis finalisierst. Wenn du Nachunternehmer einsetzt: hole dir schriftlich, dass sie dieselben Pflichten erfüllen. Und wenn du unsicher bist, ob der Auftrag überhaupt in den Anwendungsbereich fällt — Wert, Auftraggebertyp, Verfahrensart — nimm den Check, bevor du Tage in die Kalkulation steckst.
Unklar, ob dein nächster Auftrag überhaupt in ein Vergabeverfahren muss und welche Regeln dann greifen? Vergabe-Check öffnen →
Quellen
- Bundestariftreuegesetz (BTTG) — Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (öffnet in neuem Tab) — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 27. April 2026
- Tariftreue — Seit dem 1. Mai 2026 in Kraft: Vergaben des Bundes zu Tarifbedingungen (öffnet in neuem Tab) — Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 01. Mai 2026
- Vollzitat: Bundestariftreuegesetz vom 27. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 119) — Textnachweis ab 1.5.2026 (öffnet in neuem Tab) — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 27. April 2026
Aaron Gregg
Geschäftsführer, Ibis Flow GmbH
Verantwortlich für die Inhalte von Alle Gewerke und für die Vergabe- und Matching-Systeme hinter der Plattform.
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