VOB/A 2026 Änderungen — was du seit dem 8. September prüfst
VOB/A 2026 Änderungen: Seit 8. September gilt Abschnitt 2 bei EU-Bauvergaben. Lose, Eigenerklärungen und Energieangaben prüfst du gegen die neue Fassung
5 Min. Lesezeit
Stand: 11. September 2026 In Kraft
Am 7. September 2026 ist im Bundesgesetzblatt die Verweisänderung der VgV verkündet worden. Seit dem 8. September gilt für EU-weite Bauvergaben die Ausgabe 2026. Die VOB/A 2026 Änderungen sitzen nicht in den bayerischen Direktauftragsgrenzen — sie sitzen in den Unterlagen, die du für ein Los oberhalb der EU-Schwelle gerade ausfüllst.
Wer das als neue Schwellenwert-Runde liest, prüft am falschen Ende. Die Euro-Schwellen bleiben. Geändert hat sich das Verfahren: Loszuschnitt, Zeitpunkt der Eignungsnachweise, Energieangaben und Zugänglichkeit.
VOB/A 2026 Änderungen: was seit dem 8. September gilt
Artikel 1 der Verordnung ersetzt in § 2 Satz 2 VgV die alte Fundstelle durch die Bekanntmachung vom 22. Juli 2026 (BAnz AT 24.08.2026 B6). Artikel 2 tut dasselbe in der VSVgV. Artikel 3 setzt die Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft — das ist der 8. September 2026.
Damit ist Abschnitt 2 für EU-weite Bauaufträge verbindlich, Abschnitt 3 für Verteidigungs- und Sicherheitsbau. Abschnitt 1 gehört nicht zu dieser Neufassung.
Drei Stellen, an denen das Angebot kippt oder teurer wird:
Lose. Der Grundsatz der Teil- und Fachlosvergabe bleibt (§ 5a EU). Neu ist die eng begrenzte zeitliche Zusammenfassung: Bei Infrastrukturvorhaben ab dem Zweifachen der EU-Schwelle nach § 106 Abs. 2 GWB dürfen Lose auch aus zeitlichen Gründen zusammen vergeben werden, wenn sie aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden oder zur Verkehrsinfrastruktur gehören — Eisenbahn, Bundesfernstraße, Bundeswasserstraße, Flugplatz. § 5b EU verlangt, dass Loslimitierung und kombinierbare Lose in der Bekanntmachung stehen. Wer mehrere Lose anbietet, ohne diese Regeln gelesen zu haben, kalkuliert Arbeit, die er gar nicht bekommen darf.
Eignung. Nach § 6b EU Abs. 1 soll der Nachweis über Eigenerklärungen laufen. Weitere Unterlagen sollen im Verfahren nur von aussichtsreichen Bewerbern oder Bietern verlangt werden. Präqualifikation bleibt ein zulässiger Weg. Praktisch heißt das: Die Eigenerklärung muss vollständig sein — und Register, Versicherung und Referenzen müssen in der Schublade liegen, nicht erst nach der Nachforderung. Was typischerweise kommt, steht in der Checkliste der Eignungsnachweise →; was die PQ kostet und abdeckt, im Artikel zur Präqualifikation PQ-VOB →.
Energie und Zugänglichkeit. § 8c EU verlangt in der Leistungsbeschreibung hohe Energieeffizienzklassen für energieverbrauchsrelevante Produkte im Bauauftrag und, wo vorgesehen, Angaben zum Verbrauch oder zu Lebenszykluskosten. Das trifft Elektro, SHK und TGA zuerst: Leuchten, Lüftung, Pumpen, Regelung. § 8c EU Abs. 7 gilt nicht für Verfahren, die vor seinem Inkrafttreten eingeleitet wurden. § 7a EU verlangt Zugänglichkeit, wenn die Leistung von Personen genutzt wird — durch die Allgemeinheit oder durch das Personal der Vergabestelle. Für Produkte unter der Richtlinie (EU) 2019/882 sind die Barrierefreiheitsanforderungen verpflichtend; Gleichwertigkeit bleibt möglich.
Was sich nicht ändert
Die Verordnung ändert keine Euro-Schwelle. Welche Werte 2026/2027 gelten, steht weiter in Schwellenwerte 2026 →.
Die Verordnung ersetzt weder Abschnitt 1 der VOB/A noch die bayerischen Unterschwellen-Wertgrenzen nach Art. 20 BayWiVG. Eine Schul- oder Rathaussanierung unterhalb der EU-Schwelle läuft in Bayern wie bisher — Details in Unterschwellenvergabe Bayern →.
Die vertraglichen Ausführungsbedingungen der VOB/B sind nicht Gegenstand dieser Änderung.
Und: Die Änderungsverordnung selbst enthält keinen allgemeinen Übergang für Verfahren, die vor dem 8. September eingeleitet wurden. Außer der Sonderregel in § 8c EU Abs. 7 musst du bei Grenzverfahren die Bekanntmachung lesen oder eine Bieterfrage stellen. Raten ist die teure Variante.
Was das für Betriebe in Bayern heißt
Für den Großteil der kommunalen Lose ändert sich nichts. Staatliche Bauämter, Gemeinden und Landkreise vergeben unterhalb der EU-Schwelle weiter nach BayWiVG und Abschnitt 1. Die Portale bleiben dieselben — vergabe.bayern und die übrigen bayerischen Vergabeportale →.
Betroffen bist du, sobald das Los EU-weit bekanntgemacht ist. In Bayern sind das typischerweise Lose der Autobahn GmbH, der Deutschen Bahn, an Bundesliegenschaften und große kommunale Maßnahmen über der Schwelle. Gerade dort greift die neue Losregel: Ein zusammengefasstes Infrastrukturlos aus dem Sondervermögen oder an der Bundesfernstraße kann größer sein, als du es aus der Fachlos-Praxis kennst.
Welche Ebene wo bekanntmacht, ordnet der Überblick Öffentliche Ausschreibungen in Bayern finden →. Offene Verfahren nach Gewerk und Region liegen in der Ausschreibungssuche →; TGA-Lose zusätzlich unter Elektro in Bayern →.
Tipp: Verfahren rund um den Stichtag nicht aus dem Bauch der alten Ausgabe behandeln. Steht in den Unterlagen nicht ausdrücklich „VOB/A 2026“, frag nach — schriftlich, mit Frist.
Was du diese Woche tun solltest
- Fassung prüfen. Bei EU-Bauverfahren, die seit dem 8. September veröffentlicht wurden, in Bekanntmachung und Vergabeunterlagen nach der Ausgabe 2026 suchen. Fehlt die Angabe, Bieterfrage stellen.
- Lose lesen, bevor du mehrere anbietest. Limitierung, kombinierbare Lose und die Begründung einer Gesamtvergabe stehen in der Bekanntmachung, nicht erst im Anschreiben.
- Eigenerklärung vollständig abgeben und die Belege danebenlegen. Die Nachforderung kommt später — und kürzer.
- Bei Elektro, SHK und TGA geforderte Energie- und Zugänglichkeitsangaben in Produktwahl und Preis einplanen, nicht als Nachtrag nach der Wertung.
Die Angaben in diesem Artikel haben wir am 11. September 2026 gegen BGBl. 2026 I Nr. 250 und den amtlichen Text BAnz AT 24.08.2026 B6 geprüft. Verbindlich ist der Verordnungstext, nicht diese Zusammenfassung.
Wenn die nächste Regel sich bewegt, solltest du das nicht erst in der Bekanntmachung merken. Änderungs-Alert und Bau-Radar abonnieren →
Quellen
- Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (öffnet in neuem Tab) — Bundesanzeiger Verlag, recht.bund.de, 07. September 2026
- Bekanntmachung der VOB/A — Abschnitt 2 und Abschnitt 3, Ausgabe 2026 (BAnz AT 24.08.2026 B6) (öffnet in neuem Tab) — Bundesanzeiger, 24. August 2026
- Art. 20 BayWiVG — Unterschwellenvergabe (öffnet in neuem Tab) — Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de
Aaron Gregg
Geschäftsführer, Ibis Flow GmbH
Verantwortlich für die Inhalte von Alle Gewerke und für die Vergabe- und Matching-Systeme hinter der Plattform.
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